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Endlich 18 - was heißt das jetzt?

Volljährig werden ist schon was cooles. Doch was ändert sich jetzt für dich, wenn du nun 18 bist? Wir haben ein paar Infos zusammengetragen und wünschen spannende Lektüre!


Was sich für dich ändert, wenn du 18 wirst

Wenn du 18 Jahre alt wirst, hast du mehr Freiheiten und Rechte, aber auch mehr Pflichten. Als Volljährige*r darfst du selbstständig Verträge unterschreiben, die Jugendschutzbestimmungen (in Bezug auf Alkohol, Tabak etc.) ändern sich und auch das Strafrecht ändert sich. Das zu wissen, kann ziemlich hilfreich sein. Auch deine Eltern sollten in dem Moment bestehende Verträge kontrollieren, ob du weiterhin z.B. noch auf dem Familienbogen oder mitversichert bist.

Frauen in Unterwäsche in einer Reihe

Ausbildung und Arbeit

Als Achtzehnjährige*r bist du nicht mehr schulpflichtig und kannst die Schule auch verlassen. Durch einen Lehrlingsvertrag hingegen verpflichtest du dich auch dann noch zum Besuch der Berufsschule. Nach der Oberschule kannst du in einer Universität oder in einer Hochschule weiterlernen oder zum Arbeiten beginnen. Wenn du 18 wirst, dann bist du nicht mehr in dem Jugendarbeitsschutzgesetz, das heißt du kannst mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten.

Handlungsfähigkeit

Mit 18 bist du geschäftsfähig und kannst Rechtsgeschäfte selbst abschließen ohne die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters oder einer gesetzlichen Vertreterin - du kannst Entscheidungen freier treffen. Das Risiko trägst dann auch voll und ganz du: du haftest mit deinem Vermögen und stehst offiziell für deine Taten allein gerade.


Geld und Tattoos

Du kannst dann selbst einen Kredit aufnehmen oder eine Kreditkarte beantragen.

Dir ist es dann beispielsweise auch erlaubt ohne die Erlaubnis deiner Eltern ein Piercing oder ein Tattoo zu machen. Bevor du dir ein Tattoo stechen lässt, solltest du dich vom Arzt kontrollieren lassen, weil bei manchen Menschen allergische Reaktionen auftreten können. Jetzt bestimmst du alle gesundheitlichen Dinge selbst.

Du darfst auch selbst entscheiden, ob du von Zuhause ausziehst. Das solltest du dir gut überlegen und z.B. auch auf Ausgaben für Miete, Strom, Heizung usw. achten.


Strafrecht

Ab jetzt bist du voll strafmündig, es ist nicht mehr das Jugendgericht zuständig, sondern das "normale" Gericht. Du bist für alle von dir angerichteten Schäden voll verantwortlich und kannst daher zivilrechtlich belangt werden.

Selbstverständlich kannst du nun auch verlangen, dass deine Rechte gewahrt werden und entsprechend einen Prozess anstreben.

Führerschein

Ab 18 Jahren kannst du zur praktischen Führerscheinprüfung antreten und deine Fahrerlaubnis ergattern. Mit der theoretischen Vorbereitung kannst du auch schon mit siebzehn Jahren beginnen.


Alkohol und Rauchen

Wenn du volljährig bist, darfst du Alkohol trinken, wenn du niemanden in Gefahr bringst, z .B. im Straßenverkehr. Wenn du betrunken in eine Verkehrskontrolle kommst, kann es die Entziehung des Führerscheins zur Folge haben.

Du darfst auch selbst entscheiden, ob du rauchen willst oder nicht. Es ist aber verboten in der Nähe von Schulen, Krankhäusern und Heimen zu rauchen.

Ehefähigkeit

Du darfst nun heiraten ohne die Zustimmung deiner Eltern, wenn dein Partner oder deine Partnerin auch volljährig und zurechnungsfähig ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Ehe auch schon mit 16 Jahren eingegangen werden.

Wahlrecht

Ab 18 hast du auch das aktive Wahlrecht, das heißt du kannst selbst wählen gehen. Außerdem hast du die Möglichkeit selbst zu kandidieren für den Gemeinde- und Regionalrat und den Landtag. Ab 25 Jahren kannst du dich für die Abgeordnetenkammer und das Europaparlament aufstellen lassen, ab 40 Jahren dann auch für den Senat.

Testierfähigkeit

Du bist mit 18 Jahren testierfähig und kannst also ein Testament aufsetzen lassen - das ist ein Dokument, in dem du schreibst, wer was von deinem Besitz bekommen soll, wenn du nicht mehr leben solltest. Bei der Aufsetzung der letztwilligen Verfügung solltest du auch den Ort und das Datum vermerkt haben. Wenn du unter einer krankenhaften oder psychischen Störung, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung leidest dann bist du nicht mehr testierfähig und kannst kein Testament schreiben. Setzt du das Testament auf, bevor du beispielsweise durch eine Krankheit nicht mehr mündig sein solltest, ist es natürlich weiterhin gültig.


Das war nun ein Überblick über ein paar interessante News für Volljährige. Solltest du noch konkretere Fragen haben, kannst du dich einfach melden - wir sind gern für dich da!

Herzlichen Glückwunsch zum 18er und lass es krachen!


Ein herzliches Dankeschön geht an unsere Praktikantin Aneeza A., die in ihrem Schulpraktikum die Inputs geliefert hat, was alles in diesen Blogbeitrag gehört.



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